Und das OVG so: Pornhub bleibt offen!

Nach einer Klage der Landesanstalt für Medien NRW vor dem Oberverwaltungsgericht hat das OVG per zwei Eilbeschlüssen entschieden, dass Pornoseiten wie Pornhub und YouPorn von ihrer Seite aus nicht per Gerichtsbeschluss mit einer Sperre in Deutschland belegt werden können.

Zwar verfügen entsprechende Seiten nicht über eine in Deutschland bzw. der EU gültige Altersverifizierung, deren Sitz in Zypern bedeute allerdings auch, dass „Online-Anbieter sich grundsätzlich nur an die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat geltenden Gesetze zur Regulierung ihrer Dienste halten müssen.“ Daher finde der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hier auch keine Anwendung.

Aktenzeichen: 13 B 1351/25, 13 B 1359/25 (I. Instanz: VG Düsseldorf 27 L 1350/24, 27 L 1347/24)

Wobei man eigentlich auch dazu sagen muss, dass eine solche Sperre in Deutschland in der Regel nur die großen ISP betrifft und diese „Sperre“ per DNS durchgesetzt wird. Wie man seinen DNS wechselt bekommt auch ein Jugendlicher per einiger Sekunden in einer Suchmaschine seiner Wahl heraus.

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