Die Bundesnetzagentur und der Verbraucherschutz bemängeln gerade, dass die Deutsche Glasfaser als Provider für die Routerfreiheit beim Kunden 60 Euro berechnet, weil der verbaute Medienkonverter am eigentlichen Anschluss dafür entfernt werden müsse und dafür ein Techniker vor Ort nötig sei. Der Medienkonverter wandelt das Lichtsignal bei Glasfaser in ein Ethernetsignal um.
Da der Medienkonverter bei Neuabschluss eines Vertrages immer eingerichtet wird, sei dieses Vorgehen zumindest fragwürdig, eventuell auch unzulässig.
Technisch scheint der Medienkonverter gar nicht notwendig zu sein, weshalb dieses Verfahren gegenüber dem Kunden in Frage gestellt wird.
Eine Serviceleistung wird zudem ausgeschlossen, sollte man einen eigenen Router verwenden. Da die Routerfreiheit per Gesetz verpflichtend ist (TKG §45d), argumentiert die Bundesnetzagentur nun deutlich gegen diese Vertragsklausel.