Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Facebook zwecks Unterbindung von „sozialschädlichem Verhalten“ auf die Verwendung des echten Namens anstatt eines Pseudonyms bestehen darf. „Angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet“ sei ein berechtigtes Interesse gegeben, Pseudonyme auf der Social-Media-Plattform zu untersagen. Das Urteil vom 08.12.2020 ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht befand, dass…
Echtnamenpflicht bei Facebook ist rechtens
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