Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Facebook zwecks Unterbindung von „sozialschädlichem Verhalten“ auf die Verwendung des echten Namens anstatt eines Pseudonyms bestehen darf. „Angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet“ sei ein berechtigtes Interesse gegeben, Pseudonyme auf der Social-Media-Plattform zu untersagen. Das Urteil vom 08.12.2020 ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht befand, dass die Verpflichtung zur Verwendung des echten Namens dazu betragen kann, die Benutzer von rechtswidrigem Verhalten auf Facebook abzuhalten. Facebook begründet diese Pflicht in seinen Nutzungsbedingungen mit dem gleichen Argument.
Vorausgegangen sind diesem Urteil zwei Verhandlungen von Landgerichten, die jeweils unterschiedlich entschieden. So entschied das LG Traunstein für die Klarnamenpflicht, das LG Ingolstadt dagegen. In den jeweiligen Prozessen ging es unter anderem um Rassismus.