Bei Verstoß gegen das Urheberrecht muss YouTube nur die Postadresse des Uploaders nennen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass YouTube dem Rechteinhaber im Falle eines illegal hoch geladenen Videos nur die Postadresse des entsprechenden Nutzers aushändigen muss. E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse des Anschlusses dürfen nicht verlangt werden. Da YouTube allerdings nicht im Besitz solcher Daten ist, muss auch nichts ausgehändigt werden. Geklagt hatte die Constantin Filmverwertungsgesellschaft (ursprünglich…