Klarnamenpflicht schmeißt Jugendliche aus sozialen Netzwerken und Spieleplattformen

Der am heutigen Freitag im Bundesrat diskutierte Entwurf zur Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beinhaltet, eine Passage, die den unter 16-jährigen nicht gefallen dürfte. Sie schließt die Personengruppe schlichtweg von der Nutzung von mitgliederstarken Foren oder auch Spieleplattformen aus. In der Änderung des Paragraphen 3a soll es fortan heißen:

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Demnach soll die Identifikation auf z.B. sozialen Netzwerken wie Facebook über den Personalausweis erfolgen müssen. Da unter 16-jährige ein solches Dokument nur auf Antrag der Eltern erhalten, dürfte zumindest die Anzahl der neuen Registrierungen auf derartigen Plattformen entsprechend sinken.

Allerdings wird es bestimmte Personengruppen schlecht daran hintern sich hinter einem VPN oder Proxy über ein Land zu registrieren, in dem diese Pflicht nicht gilt. Was wiederum die IP-Anfrage bei eventuellem Interesse (Straftat) sinnlos macht. Denn die Klarnamenpflicht trifft natürlich nicht nur Jugendliche ohne Personalausweis, sondern auch irgendwelche Querdenker, Radikalisten, Stalker, etc., die dann wohl diesen Weg gehen werden, wenn sie sich nicht ohnehin schon auf diese Weise auf den Plattformen aufhalten.

Alles in Allem erscheint es wieder als eine Gesetzesvorlage, die nicht so richtig zu Ende gedacht ist.

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