Der Bundestag hat am 05. November für den Gesetzesentwurf gestimmt, der es zukünftig verpflichtend macht, zwei Fingerabdrücke (beide Zeigefinger) auf seinem Personalausweis speichern zu lassen. Das Gesetz tritt am 02. August 2021 in Kraft.
Weitere Änderungen beschlossen
Weiterhin ist vorgesehen, dass das Passbild nur noch digital erstellt werden darf und „durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde“ übermittelt wird. Während dieser Übermittlung wird unter anderem Biometrietauglichkeit des Bildes überprüft. Alternativ kann das Bild in der entsprechenden Behörde aufgenommen werden lassen.
Desweiteren wird das Symbol „X“ für das Geschlecht eingeführt. Es weist Menschen aus, die weder männlich („M“) noch weiblich („W“) sind. Kinderreisepässe sind nur noch ein Jahr lang gültig und für Strafgefangene besteht ab dem dritten Monat vor der Haftentlassung eine Ausweispflicht.
via Bundestag.de